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Wir vermitteln Flüge als "Einzelleistung". Sollten Sie innerhalb der vergangenen 24 Stunden über uns - diese Webseite oder einen unserer anderen Vertriebswege (per Telefon, per Mail, im Reisebüro etc.) - eine weitere Reiseleistung gebucht haben, die zur gleichen Reiseplanung gehört wie dieser Flug, dann handelt es sich um eine "Vermittlung verbundener Reiseleistungen". Bitte nehmen Sie in diesem Fall dieses "Formblatt" zur Kenntnis.
Einige Leistungserbringer gewähren Ihnen auch bei ausschließlicher Buchung eines Flugs die EU-Rechte einer Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302 entsprechend § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Entsprechende Information finden Sie in diesen Fällen auf dem Buchungsformular.

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